Energieberatung für

Wohngebäude

Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und tun etwas Gutes für die Umwelt.

Vorteile

Einfach drauflos zu sanieren Ohne schlüssiges Gesamtkonzept kann auf Dauer teuer werden.

mit der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan), die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziell gefördert wird, kommt ein qualifizierter Energieberater zu Ihnen nach Hause und nimmt den Zustand Ihres Gebäudes unter die Lupe.

Anschließend erhalten Sie ein maßgeschneidertes auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Sanierungskonzept beispielsweise in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans.

Je nach Wunsch bekommen Sie einen Fahrplan für eine Komplettsanierung oder eine schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen.

Was zeigt uns der..

Sanierungsfahrplan ?

Der Sanierungsfahrplan zeigt gut verständlich und übersichtlich auf,

  • welche Sanierungsmaßnahmen am sinnvollsten sind und
  • welche staatlichen Förderprogramme Sie dafür nutzen können.

Haus- oder Wohnungseigentümer bekommen dadurch einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudes, die Potenziale zur Energieeinsparung, an – stehende Sanierungsschritte und deren Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Wer wird ..

gefördert?

Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude richtet sich an:

  • Haus- und Wohnungseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Mieter und Pächter
  • Nießbrauchberechtigte

Vorraussetzung an ..

Gebäude

Damit Sie die staatliche Förderung erhalten können, muss Ihr Gebäude folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nießbrauchberechtigte
  • Das Gebäude steht in Deutschland.
  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen
  • Das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen

Was wird

gefördert ?

Von den anfallenden Beratungskosten zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans für das gesamte Wohngebäude übernimmt das BAFA 80 Prozent, jedoch höchstens

  • 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser,
  • 700 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Interesse an

Energieberatung ?

Lassen Sie uns mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung durchführen. Danach kümmeren wir uns um alle weitere Schritte, sowie die Beantragung der staatliche Förderung und Begleitung Ihr Vorhaben bis zur Fertigstellung und Zahlung des Zuschusses.