Warum gezielte

Beleuchtung ?

Nur 20 % der vor 1980 gebauten Gewerbegebäude verfügen über nachgerüstete Beleuchtungssysteme !

Mit der richtigen und auf die Bedürfnisse abgestimmte Beleuchtung lässt sich enorm viel Energie bei gleichzeitigte Erhöhung der Komfort und Stil sparen.

  • Bis zu 90% weniger Energie wird mit einer LED-Birne verbraucht, um die gleiche Helligkeit zu erzeugen wie mit einer Glühlampe
  • Reduktion des Energieverbrauchs um 30 bis 40% zusätzlich zu dem Umstieg auf LED-Technologie
  • Durch die geringen Investitionskosten im Zuge eines Retrofits amortisiert die Investition zumeist in weniger als zwei Jahren

Welche Voraussetzungen

müssen erfüllt sein?

  • Anforderung an die Systemlichtausbeute mit 140 Lumen je Watt bei LED-Lichtbandleuchten und 120 Lumen je Watt bei allen anderen Beleuchtungssystemen
  • Anforderung an den Lichtstromerhalt für LED-Leuchten ≥ 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden und für alle anderen Beleuchtungstypen größer oder gleich 90 % bei 16.000 Betriebsstunden
  • In diesen Förderprodukten ist eine Einbindung von Energieeffizienz-​Expertinnen oder –Experten erforderlich

Wie wird

gefördert?

  • Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sinnvoll für die Förderung sind Projekte ab 20.000 € Nettoinvestition inkl. Montage und Nebenarbeiten.
  • Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 5 Millionen Euro pro Gebäude.
  • Die Förderung wird dabei entweder als Direktzuschuss gewährt oder als Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit. Der Direktzuschuss ist dabei kombinierbar mit anderen Finanzierungsmodellen wie Leasing, Mietkauf oder Contracting.

Was wird

gefördert?

  • Gefördert wird der Einbau von fortschrittlichen Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt in Bestandsgebäuden
  • Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.
  • Ebenfalls können tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerungen sowie Regelungen von Beleuchtungsanlagen gefördert werden. Retrofit- und Ersatzlampen sind nicht förderfähig

Wer wird

gefördert?

  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Sprechen Sie uns an

Wir unterstützen Sie bei der

  • Prüfung der Förderfähigkeit und Projektberatung
  • Analyse Ihres Sanierungspotentials
  • Erstellung einer Lichtplanung
  • Erarbeitung von Lösungsvorschlägen
  • Umsetzungsbegleitung