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Fördermittel

mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) sowie Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen und Ihrer Gebäude.

  • Bis zu 25 % Förderung bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Bis zu 35 % Förderung bei der Sanierung Ihres Bestandsgebäudes zur EE-Klasse
  • Bis zu 45 % Förderung zur Steigerung der Effizienz in Ihrer Produktion
  • Bis zu 45 % Förderung zur Steigerung der Effizienz Ihres Heizungssystems in Bestandsgebäuden
  • Setzen Sie auf energieeffiziente Lüftung- und Heizungssysteme – 20 bis 45 % Zuschuss
  • Setzen Sie auf LED-Beleuchtung in Bestandsgebäuden – bis zu 20 % Zuschuss
  • Digitaltransformation Ihre Prozesse im Gebäude und Unternehmen (Smart Living, MSR etc…) bis zu 30 % Zuschuss

 BEG Förderung ist Beihilfefrei – Kein Nachweis von De-Minimis erforderlich

Zudem arbeiten wir erfolgsbasiert und stellen Ihnen nicht einen Cent in Rechnung, wenn Ihre geplante Maßnahme nicht förderfähig ist.

Was ist die Bundesförderung

für effiziente Gebäude (BEG)?

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Sie ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Wahlmöglichkeiten zwischen einem direkten Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einem Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Was ist die Bundesförderung für Energieeffizienz

in der Wirtschaft (EEW)?

Programme zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Prozessen bzw. Steigerung der Energieeffizienz sowie Bereitstellung oder Nutzung von Wärme aus erneuerbarer Energie in Unternehmen.

Die antragsstellenden Unternehmen haben nun die Möglichkeit zwischen einem direkten Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einem Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu wählen.

Das Förderprogramm bietet einen großen Spielraum für die Umsetzung einer passenden Förderlösung für die Unternehmen und ist technologieoffen und für alle Unternehmen und Branchen zulässig.

Einzelmaßnahmen bei der

Anlagentechnik

  • Bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung; Klimaanlagen
  • Bei Nichtwohngebäuden: Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung / Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgun

Einzelmaßnahmen bei den Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Effizienzhaus-Klassen im..

Altbau

Gefördert wird die energetische Sanierung und der Ersterwerb von Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses:

  • 100/100 EE   – Zuschuss 27,5 /32,5 %, von max. 120.000/150000 €  förder­fähigen Kosten
  • 85 /85 EE       – Zuschuss 30/35 %,  von max. 120.000/150000 €        förder­fähigen Kosten
  • 70 /70 EE       – Zuschuss 35/40 %, von max. 120.000/150000 €         förder­fähigen Kosten
  • 55 /55 EE       – Zuschuss 40/45 %,  von max. 120.000/150000 €       förder­fähigen Kosten
  • 40 /40 EE      – Zuschuss 45/50 %, von max. 120.000/150000 €        förder­fähigen Kosten

Einzelne Sanierungsmaßnahmen (BAFA)  – Zuschüsse von 20 bis 50 % ,  Max. 60.000 Euro Sanierungskosten pro Jahr und Wohneinheit!

Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse kann beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Nutzen Sie das KfW Programm Erneuerbare Energien 270 im Bestandgebäude  als Eigennutzer von PV Anlage und reduzieren Sie Ihren Strom und Wärmekosten.

Effizienzhaus-Klassen im..

Neubau

Gefördert wird die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses:

  • 40/55/ 55 EE und NH  –  ( Keine Förderung !)
  •  40 EE  – Tilgungszuschuss für Förderkredite 10 %, max. 150.000 € ( bis 12/2022)
  • 40 + und 40 NH  – Tilgungszuschuss für Förderkredite 10 % , max. 150 k€ ( bis 12/2022)
  • Beim Neubau können auch stromerzeugende Anlagen wie zum Beispiel eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher für die Eigenstromversorgung über die BEG mit gefördert werden, wenn man für den eingespeisten Strom keine Einspeisevergütung in Anspruch nimmt.
  • Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse kann nur bei einem Neubauerreicht werden, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird.
  • Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.

Beim Nachhaltigkeitspaket (NH-Paket) muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) bestätigen.

Förderhöhe für

Baubegleitung

Wohngebäude:

Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr förderfähig. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diese bezügliche Höchstgrenze 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.

Nicht Wohngebäude:

Baubegleitung wird bis zu einem Rechnungs­betrag von 10 Euro pro Quadrat­meter Netto­grundfläche, max. 40.000 Euro pro Vorhaben, bei dem ein neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht. Davon erhalten Sie 50 % als Zuschuss, also bis zu 20.000 Euro.

Nachhaltigkeitszertifizierung

Die Nachhaltigkeitszertifizierung fördern wir mit einem zusätzlichen Zuschuss, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe 40 oder 55 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen. Es gelten die gleichen Höchst­beträge wie bei der Baubegleitung – davon erhalten Sie ebenfalls 50 % als Zuschuss.

Profitieren Sie von unserer Kompetenz und..

Experten-Wissen

Um einen Zuschuss in den Förderprogrammen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ oder „Bundesförderförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ zu erhalten, müssen Unternehmen und Wohnungseigentümer  einen Antrag bei der BAFA oder KFW stellen.

Zur Antragstellung müssen eine von BAFA zugelassener Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Unsere qualifizierte Energieberater haben alle benötigte Zulassung und bitten Ihnen Fördermittelberatung, Energieeffizienzberatung und Umsetzungsbegleitung bis zur Fertigstellung und Zahlung der Zuschüsse “ Alles aus einer Hand von Anfang an“

Zudem arbeiten wir erfolgsbasiert und stellen Ihnen nicht einen Cent in Rechnung, wenn Ihre geplante Maßnahme nicht förderfähig ist.

Sprechen Sie uns an und wir unterstützen Sie gerne Ihr Vorhaben  umzusetzen.