Energie -und Nachhaltigkeitsberatung

Nicht Wohngebäude

Eine geförderte Energieberatung hilft Ihr Unternehmen Ihre Einsparpotenziale zu identifizieren, wirtschaftlich zu bewerten und Effizienz zu steigen.

Das BAFA übernimmt für Sie bis zu 80 Prozent der Beratungskosten einer zugelassene Energie Effizienz Experte.

  • Damit sichern Sie sich einen Zuschuss von bis zu 10.000 € und zahlen dabei nur 20 % unser Beratungshonorar!

Vorteile einer

Energieberatung

Welche Vorteile haben Sie von unserer Energieberatung ?

  • Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihr Gebäude und dessen Schwachstellen
  • Wir verschaffen eine Klarheit über Ihre energetische Situation
  • Wir zeigen auf, wie wirtschaftlich die einzelnen Möglichkeiten zum Energiesparen sind
  • Wir schlagen konkrete Maßnahmen zum Energiesparen vor
  • Wir zeigen Ihnen den Weg Ihre energetische Situation effiziente zu gestalten.
  • Wir bereiten Ihre Anstieg im Energiemanagement und Klimaschutz
  • Wir suchen für Sie dass für Ihre Projekte passende Förderung
  • Wir übernehmen das Risiko für Sie, denn Sie bezahlen nur bei positivem Zuwendungsbescheid

Nichtwohngebäude Neubau

Wollen wir umweltfreundlich und nachhaltig Bauen ?

Für Neubauten gilt ab dem 1.3.2023 !

Beim Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden, die den energetischen Standard eines Effizienzgebäude 40 erfüllt ( TMA beachten).

Folgende Standards werden gefördert:

  • „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude“ (299)
  • „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen“ (498)
  • „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen“ (499)
    • Klimafreundliches Nichtwohngebäude bis zu 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
    • Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG bis zu 3.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, maximal 15 Mio. Euro pro Vorhaben.

Beim  QNG (KFWG – Q, GNG-PLUDS und GNG-PREMIUM ) muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigen.

Nichtwohngebäude Im Bestand

Wollen wir nachhaltig Sanieren und die Lebensdauer verlängern ?

Folgende Standards werden gefördert:

Gefördert wird  Bestandsgebäuden, die nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals das u. s. energetische Niveau erreichen:

  • 70 /70 EE     – Zuschuss 10/15 %,  förder­fähigen Kosten
  • 55 /55 EE     – Zuschuss 15/20 %,  förder­fähigen Kosten ( NH-Klasse auch möglich, nicht kombinierbar)
  • 40 /40 EE    – Zuschuss 20/25 %, förder­fähigen Kosten ( NH-Klasse auch möglich, nicht kombinierbar)

Die Höchst­grenze der förder­fähigen Kosten orientiert sich an der Netto­grund­fläche des Gebäudes: Sie erhalten 2.000 Euro pro m2 Netto­grund­fläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro.

Für umfassende energetische Sanierungen sind u.s. drei Zuschläge (auch in Kombination) möglich:

  • 5 % EE-Effizienzklassen-Bonus /EE Anteil 65 %
  • 10 % WPB-Bonus: Zuschlag bei „worst performing building“ auf mindestens EH-70
  • 15 % SerSan-Bonus für serielle Sanierung wenn Sie auf EH-55 oder EH-40 Standard sanieren.

Fördermittelabwicklung

Umsetzungsbegleitung für Sanierung und Neubau

Wir Begleiten Sie bei der Auswahl der Förderung, die Umsetzung bis zur Fertigstellung der Maßnahme.

Für energetische Fachplanung und Baubegleitung  und Nachhaltigkeitsberatung können zusammen mit den Investitionskosten mitgefördert werden. Eine zusätzliche Darlehnssumme sowie die Förderquote von 50 %, die es in der BEG für diese Leistungen gibt, sind jedoch bei den Klimafreundlichen Neubauten nicht vorgesehen.

Ein solches Gebäude muss eine technische Mindestanforderungen wie unten angegeben erfüllen:

  • Das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind.
  • Das Effizienzgebäude 40 (Jahresprimärenergiebedarf und Anforderungen an die Gebäudedämmung)
  • Der Wärmeerzeuger: Das Gebäude darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.

Mehrwert

Für Ihr Unternehmen

  • Wir verschaffen eine Klarheit über Ihre energetische Situation.
  • Zeigen Ihnen den Weg Ihre energetische Situation effiziente zu gestalten und Ihre Verbräuche zu reduzieren.
  • Wie bereiten Ihren Anstieg im Energiemanagement bzw. Klimaschutz
  • Wir Begleiten Sie bei der Auswahl der Förderung, der Umsetzung bis zur Fertigstellung der Maßnahme.
  • Zudem arbeiten wir erfolgsbasiert und stellen Ihnen nicht einen Cent in Rechnung, wenn Ihre geplante Maßnahme nicht förderfähig ist.
  • Wir bitten Ihnen  Alles aus einer Hand

 

EXPERTEN-WISSEN

“ Alles aus einer Hand von Anfang an“

Um eine Förderung in den Förderprogrammen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ oder „Klimafreundlicher Neubau“ (Stufe KFNWG bzw.  FNWG-Q) zu erhalten, müssen antragsberechtigte einen Antrag bei der BAFA oder KfW stellen und eine Nachhaltigkeitszertifizierung Ihrer Gebäude zum QNG nachweisen.

Zur Antragstellung benötigen Sie eine von BAFA zugelassener Energieeffizienz-Experte (KfW) und eine lizenzierte Nachhaltigkeitsexperte . Unsere qualifizierte Experte haben alle nötige Zulassungen und bitten Ihnen Fördermittelberatung, Energieeffizienzberatung und Umsetzungsbegleitung bis zur Fertigstellung bzw. Nachhaltigkeitszertifizierung Auszahlung der Fördermittel.

Sprechen Sie uns an und wir unterstützen Sie gerne Ihr Vorhaben umzusetzen.