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FÖRDERUNG FÜR HOCHEFFIZIENTE QUERSCHITTSTECHNOLOGIEN (EINZELMASSNAHMEN)
In diesem Modul werden Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung mit bis zu 40 % gefördert.
Als Energie Effizienz Experte für Förderprogramme des Bundes unterstützen wir Ihr Unternehmen sowohl im gesamten Förderprozess, als auch die Umsetzungsbegleitung für das jeweilige Vorhaben.
- Sie erhalten bis zu 40 % Förderung
- Ferner haben Sie die Wahl zwischen Direktzuschuss oder zinsgünstigem Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Förderung ist unabhängig von der Unternehmensgröße
- Insgesamt bis zu 10 Mio. € Förderung pro Vorhaben sind möglich
FÖRDERUNG FÜR PROZESSWÄRME UND KÄLTE AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN
In diesem Modul wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme bzw. Kälte aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird, mit bis zum 40 % gefördert.
Als Energie Effizienz Experte für Förderprogramme des Bundes unterstützen wir Ihr Unternehmen sowohl im gesamten Förderprozess als auch bei der Umsetzungsbegleitung für das jeweilige Vorhaben.
- Sie erhalten bis zu 40 % Förderung
- Haben die Wahl zwischen Direktzuschuss oder zinsgünstigem Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Sie bekommen staatliche Zuschüsse unabhängig von der Unternehmensgröße
- Insgesamt bis zu 10 Mio. € Förderung pro Vorhaben sind möglich
FÖRDERUNG FÜR MSR, SENSORIK UND ENERGIEMANAGEMENT-SOFTWARE
In diesem Modul werden insbesondere der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung, die Installation und die Inbetriebnahme:
- Von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems
- Von Sensoren zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem
- Von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck ihres Einsatzes in der Reduktion des Energieverbrauchs liegt.
- Sie erhalten bis zu 40 % Förderung
- Haben die Wahl zwischen Direktzuschuss oder zinsgünstigem Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Bekommen staatliche Zuschüsse unabhängig von der Unternehmensgröße
- Insgesamt bis zu 10 Mio. € Förderung pro Vorhaben sind möglich
FÖRDERUNG FÜR ENERGIEBEZOGENE OPTIMIERUNG VON ANLAGEN UND PROZESSEN
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen.
In diesem Modul werden insbesondere
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien und energetische Optimierung von Produktionsprozessen
- Maßnahmen zur Abwärmenutzung wie z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an den Anlagen
- Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden
- Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess wie z. B. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen
- Erstellung eines Einsparungskonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahmen
Unsere Energie Effizienz Experte für Förderprogramme des Bundes unterstützen Ihr Unternehmen sowohl im gesamten Förderprozess als auch bei der Umsetzungsbegleitung für das jeweilige Vorhaben
- Sie erhalten bis zu 40 % Förderung
- Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro (700 Euro für kleine und mittlere Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt
- Bekommen staatliche Zuschüsse unabhängig von der Unternehmensgröße
- Insgesamt bis zu 10 Mio. € Förderung pro Vorhaben sind möglich
FÖRDERUNG FÜR IHRE KÄLTETECHNIK
In diesem Modul wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von Kälteanlagen zur Bereitstellung Prozesskühlung, Gewerbekälte und Industriekälte mit bis zum 40 % gefördert.
Als Energie Effizienz Experte für Förderprogramme des Bundes unterstützen wir Ihr Unternehmen sowohl im gesamten Förderprozess als auch bei der Umsetzungsbegleitung für das jeweilige Vorhaben.
- Sie erhalten bis zu 40 % Förderung
- Haben die Wahl zwischen Direktzuschuss oder zinsgünstigem Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Bekommen staatliche Zuschüsse unabhängig von der Unternehmensgröße
- Insgesamt bis zu 10 Mio. € Förderung pro Vorhaben sind möglich
FÖRDERUNG VON KLIMAANLAGEN IN BESTANDSGEBÄUDEN
Unternehmen, die eine Klimaanlage in Bestandsgebäuden ersetzen oder neu beschaffen möchten, können bis zu 20% staatliche Zuschüsse erhalten.
Unsere Energie Effizienz Experte für Förderprogramme des Bundes unterstützen Ihr Unternehmen sowohl im gesamten Förderprozess als auch bei der Umsetzungsbegleitung für das jeweilige Vorhaben.
- Sie erhalten bis zu 20 % Förderung
- Haben die Wahl zwischen Direktzuschuss oder zinsgünstigem Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Bekommen staatliche Zuschüsse unabhängig von der Unternehmensgröße
ELEKTRIFIZIERUNG VON KLEINEN UNTERNEHMEN AUS ERNEURBARE ENERGIE
Über Modul 6 wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen gefördert. Förderfähig ist nicht nur der Austausch, sondern auch die entsprechende Umrüstung von Bestandsanlagen.
Gegenstand der Förderung
- Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen in Kleinen Unternehmen. Gefördert wird der Austausch von Bestandsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
- Außerdem kann die Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind, gefördert werden.
- Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt 33 %.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
- Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt 33 %.
- Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen.
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über diese Module maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
ENERGIE- UND RESSOURCENBEZOGENE OPTIMIERUNG VON ANLAGEN UND PROZESSEN – PREMIUMFÖRDERUNG UND DEKARBONISIERUNGSBONUS
Weitestgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen. Eine Förderung ist u. a. nur möglich, wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachgewiesen werden können.
Gegenstand der Premiumförderung
Die Förderung erfolgt weitestgehend technologieoffen und ist nicht auf bestimmte Technologiekategorien beschränkt. Gefördert werden beispielsweise folgende investive Maßnahmen:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen, die zu Energie- und/oder Ressourceneinsparungen führen. Hierzu gehören insbesondere die energetische und ressourcenbezogene Optimierung von Produktionsprozessen, beispielsweise durch Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder durch Austausch einzelner Komponenten sowie durch energie- und/oder ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens.
- Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme, beispielsweise:
- Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen;
- Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen;
- Verstromung von Abwärme, z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC).
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese Anlagen eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
- Maßnahmen zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, beispielsweise der Einsatz energieeffizienter Wärme- und Kälteerzeuger und die Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise:
- thermische Isolierung/Wärmedämmung von Anlagen und Verteilleitungen,
- hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen.
- Maßnahmen, die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen.
Höhe der Förderung
- Die Förderhöhe kann bei Kleinen Unternehmen bis zu 45 %, bei Mittleren Unternehmen bis zu 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten betragen. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
- Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 4 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
TRANSFORMATIONSPLÄNE ZUR TREIBHAUSGASNEUTRALITÄT
Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen. Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Transformationsplans gehört u. a. ein Katalog mit konkreten unternehmensspezifischen Maßnahmen, durch deren Umsetzung die Treibhausgas-Emissionen deutlich gesenkt werden können.
Anders als bei den anderen Modulen 1 – 4 und 6 erfolgt die Antragstellung für Transformationspläne über den Projektträger des Förderwettbewerbs VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Wer sind wir ?
Als unabhängige, zertifizierte BAFA Berater beschäftigen wir uns mit Energieeffizienz Beratung und Energieaudit (von BAFA und kfW gefördert) in Gebäude, Gewerbe, Unternehmen Kommunen und Organisation. Unsere Energieeffizienz Experten möchten gemeinsam mit Ihnen und Ihren unternehmensspezifischen wirtschaftlichen Aspekten und Anforderungen ein individuelles umweltschonendes Energiekonzept für Ihr Vorhaben ausarbeiten und nachhaltig umsetzen.
FÖRDERUNG FÜR MSR UND…
ENERGIEMANAGEMENT
In diesem Modul werden insbesondere der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung, die Installation und die Inbetriebnahme erwähnt:
- Von Softwarelösungen, Sensoren und MSR zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems
- Sie erhalten bis zu 40 % Förderung
- Sie haben die Wahl zwischen Direktzuschuss oder zinsgünstigem Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Sie bekommen staatliche Zuschüsse unabhängig von der Unternehmensgröße
Insgesamt bis zu 10 Mio. € Förderung pro Vorhaben sind möglich.