Die Wahl des Systems richtet sich nach dessen Zielsetzung und nach der Unternehmensgröße bzw. -struktur. Sogenannte kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) steht die Tür zu den „kleineren“, aber gleichwirksamen Lösungen nach DIN EN 16247-1 bzw. nach der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) offen.
Alle Systeme haben etwas Gemeinsam: Die Erfassung der Energiedaten, die Schaffung von dauerhaften Strukturen (Energiebeauftragter), die Analyse der Potenziale und die externe Erstzertifizierung bzw. -testierung.
Voraussetzung für die Erstattung von Energienebenkosten und Abgaben ist eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001. Bei Systemen entsprechend DIN EN 16247-1 und den alternativen Systemen im Sinne der SpaEfV ist die Bestätigung durch eine Konformitätsbewertungsstelle ausreichend.