BEG EM: BAFA-Förderung

Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen sind Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird.

Für diese Einzelmaßnahmen wird Zuschüsse über BAFA oder Kredite von kfW vergeben.

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Smart Living
  • Fachplanung und Baubegleitung in Verbindung mit mindestens eine Sanierungsmaßnahme

Geförderte Maßnahmen an der

Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 5000 Euro (Brutto).

Der Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Geförderte Maßnahmen an der

Heizungsoptimierung

Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems in Bestandsgebäuden,

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro (Brutto).

Der Fördersatz beträgt 10 bis 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Gefördert wird der Einbau von..

Anlagentechnik

in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau energieeffizienter Beleuchtungssysteme
  • -> 15 Prozent Zuschuss

Wärme aus erneuerbaren

Energien

Privatpersonen und Unternehmen, die auf eine Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten hohe staatliche Zuschüsse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Für Gebäudenetze und für den Anschluss an ein Wärmenetz beträgt die Förderquote

  • 30 Prozent, wenn das Gebäudenetz oder Fernwärmenetz einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent erreicht, und
  • 35 Prozent, wenn das Gebäudenetz oder Fernwärmenetz einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 55 Prozent erreicht.

Auch hier erhöht sich die Förderung um zehn Prozentpunkte beim Austausch einer Ölheizung.

Wird eine Sanierungsmaßnahme auf Grundlage eines über die „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten iSFP umgesetzt, erhöht sich der jeweilige Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus).

Anlagen zur..

Wärmeerzeugung

  • Wärmepumpe, Pelletheizung, Hybridheizung,  Solarthermie-Anlagen, Biomasseheizungen
    15 bis 35 Prozent Zuschuss
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
    hydraulischer Abgleich inklusive Austausches von Heizungspumpen)
    20 Prozent Zuschuss

Förderung von

Smart-Living

Durch die BEG werden ab dem 1. Januar 2021 Smart Living-Anwendungen gefördert, die zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit von technischen Anlagen beitragen.

Die Zuschüsse variieren,

  • beim Neubau zwischen 10 und 15 Prozent,
  • bei Sanierungen zwischen 15 und 35 Prozent,
  • wobei bei der Nutzung erneuerbarer Energien jeweils ein Zuschlag von 5 Prozent gewährt wird.

Die Förderung ist bewusst technologieoffen gestaltet, um Antragstellerinnen und Antragstellern eine hohe Flexibilität an Fördermöglichkeiten zu bieten.

Umsetzungsbegleitung bei den

Einsparmaßnahmen.

Gefördert werden auch energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen der BEG EM. Für förderfähige Kosten der energetischen Fachplanung und Baubegleitung beträgt die Förderquote 50 Prozent, jedoch maximal (jeweils brutto):

Wohngebäude (WG):

    • maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
    • maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern