WAS BEDEUTET ESG?

ESG steht für Environmental – Social – Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und beschreibt die drei nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche von Unternehmen.

Die EU soll bis zum Jahr 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden. Dieses Ziel hat die Europäische Kommission im Dezember 2019 im Rahmen des European Green Deal beschlossen. Als erstes Etappenziel sollen bis zum Jahr 2030 die Treibhausgase der EU um mindestens 55 % unter dem Wert von 1990 gesenkt werden.

Welche Auswirkungen hat der EU-Taxonomie auf die Immobilienwirtschaf

Auch wenn derzeit noch einige Fragen bei der Auslegung des Regelwerks offen sind und noch weitere Rechtsakte folgen, kann allen Angehörigen der Immobilienwirtschaft nur dringend empfohlen werden, die durch die Taxonomie-Verordnung implementierten Kriterien im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Immobilien im Blick zu behalten.

Immobilien, die nicht Taxonomie-konform sind, dürften zumindest mittel- bis langfristig weniger stark im Markt nachgefragt werden und zudem ggf. auch weniger einfach mit Fremdkapital finanzierbar sein. Dies dürfte sich auf die Wertentwicklung solcher Immobilien auswirken. Darin liegt sicherlich auch eine Chance für bestimmte Marktteilnehmer.

Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Bestrebungen auf nationaler Ebene. Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden erstmals konkrete Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in einem Regelwerk zusammengefasst. Die im Gebäudeenergiegesetz enthaltenen Vorgaben werden spätestens im Jahr 2023 erneut auf den Prüfstand kommen. Momentan sind die darin enthaltenen Vorgaben weniger streng als die technischen Bewertungskriterien der Taxonomie-Verordnung. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die Vorgaben mit Blick auf die ambitionierten Ziele des Green Deal in den kommenden Jahren immer weiter verschärfen werden.

Insgesamt steht daher zu erwarten, dass die Preisunterschiede zwischen energieeffizienten und nicht energieeffizienten Gebäuden in den nächsten Jahren steigen werden. Auch die weiteren noch zu konkretisierenden Nachhaltigkeitskriterien werden zeitnah zu wertbildenden Faktoren werden. Investoren sollten daher bereits jetzt diese Kriterien in ihrer Ankaufentscheidung berücksichtigen. Bestandshalter sollten zudem frühzeitig ihre Immobilien darauf überprüfen, ob diese bereits Taxonomie-konform sind und wenn nicht, mit welchem Aufwand dieses Ziel erreicht werden kann.

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